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22.10.2012 | Düsseldorf (dapd) - Schon seit seinem ersten Tour-Sieg im Jahr 1999 wird Lance Armstrong mit Doping-Abschuldigungen konfrontiert. Eine Chronologie:
1999: Lance Armstrong wird bei der Tour de France positiv auf Corticosteroide getestet. Der Texaner kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung nachreichen und entgeht so einer Sperre.
25. Juli 1999: Armstrong gewinnt erstmals die Tour de France.
2000: In Paris werden Urinproben von der Tour de France nachanalysiert. 13 Proben Armstrongs sind "clean", also von gleicher Zusammensetzung, was medizinisch eigentlich nicht möglich ist. Der Fall wird nicht weiter verfolgt.
2. Juli 2004: Kurz vor der Tour veröffentlichen die beiden Enthüllungsjournalisten David Walsh und Pierre Ballester das Buch "L.A. Confidential - Les secrets de Lance Armstrong". Darin erheben sie schwere Dopinganschuldigungen gegen ihn. Dabei kommen frühere Teamkollegen sowie Ex-Toursieger Greg LeMond zu Wort, die Armstrong des EPO-Dopings bezichtigen. Armstrong zieht vor Gericht, scheitert jedoch.
1. Oktober 2004: Der italienische Sport-Mediziner Michele Ferrari wird wegen Sportbetrugs zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf, Radsportler mit Dopingmittel versorgt zu haben, wird aber fallen gelassen. Armstrong beendet danach angeblich die Zusammenarbeit mit Ferrari.
24. Juli 2005: Armstrong gewinnt zum siebten Mal in Folge die Tour de France und tritt zurück. 24. August 2005: Die französische Sporttageszeitung "L'Equipe" macht publik, dass bei Armstrong in sechs eingefrorenen Proben aus dem Jahr 1999 die Einnahme des Blutdopingmittels Epo nachgewiesen wurde. "L'Equipe" hatte die anonymisierten Proben decodiert und Armstrong zugeordnet. 1999 hatte es noch kein Testverfahren auf Epo gegeben. Zu einer sportjuristischen Verurteilung reichte dies aber nicht aus, da die A-Probe bereits vernichtet worden war. Die UCI spricht Armstrong vom Dopingvorwurf frei.
1. Oktober 2008: Kurz nach der Comeback-Ankündigung von Armstrong fordert ihn die französische Anti-Doping-Agentur AFLD auf, seine von 1999 eingefrorenen Proben neu untersuchen lassen. Armstrong lehnt ab.
Januar 2009: Armstrong gibt in Australien bei der Tour Down Under sein Comeback.
20. Mai 2010: Floyd Landis legt ein umfangreiches Dopinggeständnis ab und belastet dabei auch Armstrong schwer. Er berichtet von umfangreichen Dopingpraktiken im früheren US-Postal-Team. "Diese Anschuldigungen sind es nicht wert, kommentiert zu werden", sagt Armstrong.
26. Mai 2010: Die US-Behörden weiten die Ermittlungen auch gegen Armstrong aus. Der Radsport-Weltverband widerspricht unterdessen der Aussage von Landis, eine positive Dopingprobe Armstrongs bei der Tour de Suisse 2001 verschwinden lassen zu haben, räumt aber ein, eine Geldspende des Amerikaners in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2005 entgegen genommen zu haben. Später bestätigt die UCI eine weitere Geldzahlung Armstrongs in Höhe von 25.000 Dollar im Jahr 2002.
25. Juli 2010: Armstrong beendet seine letzte Tour de France auf Platz 23. Die gesamte Rundfahrt war begleitet von Doping-Anschuldigungen gegen ihn im Zuge des Ermittlungsverfahrens in den USA.
16. Februar 2011: Armstrong erklärt endgültig seinen Rücktritt vom Profi-Radsport.
20. Mai 2011: Der frühere Radprofi Tyler Hamilton sagt im Zuge der US-Ermittlungen vor der Grand Jury aus und belastet Armstrong schwer. Hamilton behauptet, er habe oftmals gesehen, wie sich Armstrong selbst EPO injizierte.
4. Februar 2012: Die US-Staatsanwaltschaft stellt die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Armstrong und weitere Mitglieder des früheren US-Postal-Radrennstalls wegen des Verdachts auf Betrug und Missbrauch von Steuergeldern ein. Es wird keine Anklage erhoben. Die Anti-Doping-Behörden kündigen an, den Fall weiter zu verfolgen.
12. Juni 2012: Die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA stellt Armstrong ein 15-seitiges Schreiben mit der Anklageerhebung wegen Eingenblutdopings zu. Er wird vorläufig suspendiert und kann auch nicht an Triathlon-Veranstaltungen teilnehmen. Die USADA beruft sich bei ihrer Anklage auf die Ergebnisse der zweijährigen Untersuchung durch die US-Staatsanwaltschaft.
13. Juni 2012: Armstrong bezeichnet die Anklage gegen ihn als "Hexenjagd" und wirft der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA "Hinterzimmer-Praktiken" vor.
23. August 2012: Armstrong kündigt an, dass er auf einen Einspruch gegen die Dopinganklage der USADA verzichtet.
24. August 2012: Die USADA sperrt Armstrong wegen Dopings lebenslang und erkennt ihm rückwirkend ab dem 1. August 1998 alle Ergebnisse ab, darunter auch seine sieben Siege bei der Tour de France. Der Radsport-Weltverband UCI muss das Strafmaß noch bestätigen.
10. Oktober 2012: Die USADA verschickt ihren 202 Seiten langen Abschlussbericht an den Radsport-Weltverband UCI, die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und die World Triathlon Corporation (WTC). Die UCI hat 21 Tage Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. In den darauf folgenden 21 Tagen kann die WADA ihrerseits noch Rechtsmittel einlegen.
22. Oktober 2012: Die UCI übernimmt das Urteil und das Strafmaß der USADA. Armstrong wird wegen langjährigen Dopings lebenslang gesperrt, seine Erfolge werden ab dem 1. August 1998 gestrichen.
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