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15.12.2016 | Eltern dürfen künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg begleiten. Diese Änderung der Straßenverkehrsordnung ist seit gestern in Kraft, und soll Familien dazu bewegen, öfters aufs Rad zu steigen. Doch die Gesetzesänderung allein schafft nicht mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr, wie der pressedienst-fahrrad meint.
[pd-f/ tg] Seit gestern können radfahrende Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt nun, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten darf.
Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort
auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen. Bislang galt die Regelung, dass Eltern via Gesetz auf dem Radweg oder der Straße fahren, während der Nachwuchs bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste.
Die Novelle soll mehr Eltern dazu bringen, alltägliche Wege mit den Kindern per Rad zu absolvieren: Nun hat die Begleitperson den Nachwuchs stetig im Blick. Den Radfahr-Neulingen und den Eltern wird ein subjektives Sicherheitsgefühl vermittelt, was zu mehr Fahrradfahren anregen soll.
„Die neuen Regeln sind familienfreundlich,
und sorgen für mehr Verkehrssicherheit“, bekräftigt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Bislang wurde durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt, was zu Unsicherheit auf beiden Seiten führte.
Die neue Gehweg-Regelung verdeutlicht aber auch ein verkehrspolitisches Dilemma: Kaum eine deutsche Stadt hat eine familienfreundliche Fahrrad-Infrastruktur, die das gemeinsame Radfahren von Kindern und Eltern auf denselben Wegen ermöglicht.
Auch jetzt sehen sich Familien mit älteren Kindern
damit konfrontiert, dass sie weiterhin räumlich getrennt fahren müssen, da nur eine Begleitperson auf dem Gehweg erlaubt ist.
Und die radfahrenden Eltern sind gefordert, auch mit der neuen Gehweg-Regelung andere Verkehrsteilnehmer zu respektieren, um Konflikte zu vermeiden. „Fußgänger haben auf dem Gehweg absoluten Vorrang“, heißt es dazu in einer Email des Bundesverkehrsministeriums.
Zu beachten ist ebenfalls, dass Kinder und ihre Begleitperson
bei Fahrten auf dem Gehweg zum Überqueren einer Fahrbahn absteigen und schieben müssen, wie Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Fahrrad-Clubs Deutschland (ADFC), bestätigt.
Generell gebe es in Deutschland noch einiges an Verbesserungspotenzial, um Familien das Fahren auf einem flächendeckenden, sicheren Radverkehrsnetz in hoher Qualität zu ermöglichen, so Huhn weiter. Dazu zählen beispielsweise eine höhere Zahl an Fahrradstraßen ohne Durchgangsverkehr, und der Ausbau von Radschnellwegen.
Kinder sind im Alltagsverkehr gerade auf baulich
von der Straße getrennten Rad- und Gehwegen einem hohen Risiko ausgesetzt. Oft werden sie durch parkende Autos verdeckt, und darum nicht von Autofahrern wahrgenommen. Gerade beim Abbiegen kann dies zu Unfällen führen.
„Wir raten deshalb unbedingt dazu, dass Kinderräder mit einer Fahne ausgestattet werden, die für mehr Sicherheit sorgt“, sagt Anne Schmidt vom Kinderanhänger-Spezialisten Croozer.
Für Kinder ist es äußerst wichtig, dass sie sich„Die positiven Auswirkungen, die man mit Radfahren bereits in jungen Jahren erzielen kann, sind immens. Es ist nicht nur gesundheitsförderlich, sondern hilft auch bei der Weiterentwicklung“, erklärt Guido Meitler vom Kinderfahrzeug-Hersteller Puky.
Das gerne von den sogenannten Helikopter-Eltern
praktizierte Eltern-Taxi bis vor die Eingangstür von Kita oder Schule ist deshalb kontraproduktiv. „Kinder mit dem Auto zur Grundschule zu bringen, sollte die Ausnahme sein“, schreibt sogar der Automobilclub ACE in seinem Schulweg-Ratgeber.
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