Diensträder sind immer mehr gefragt - was ist zu beachten?

Bike-Leasing: Fahren und sparen

Von Wolfgang Preß

Foto zu dem Text "Bike-Leasing: Fahren und sparen"
| Foto: JobRad GmbH

18.05.2020  |  Die Corona-Krise macht Radfahren noch attraktiver, als es schon immer war: Keine vollen Bahnen, kein Stau, keine Parkplatzsuche...  Räder und E-Bikes eignen sich bestens für den Weg zur Arbeit, für den Einkauf, Erledigungen und Transporte. 

Aber nicht jeder hat die freien Mittel, um für ein gutes Fahrrad, ein E-Bike
oder ein Lastenrad zweitausend Euro oder mehr auf die Ladentheke zu blättern. Eine Lösung kann das Dienstrad-Leasing sein: Für eine vergleichsweise niedrige Monats-Rate gibt's nicht nur ein neues Bike, sondern auch noch ein paar Steuervorteile - nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeit- und Leasing-Geber.

Seit die Bundesregierung im Jahr 2012 beschlossen hat, Fahrräder den Dienstwagen steuerlich gleichzustellen, ist die Beliebtheit von Diensträdern kontinuierlich gestiegen. Und seit Anfang des Jahres muss der sogenannte geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstrads mit nur noch 0,25 Prozent versteuert werden (früher ein Prozent), so dass das Bike-Leasing nochmal attraktiver wird. Für Selbständige ist die private Nutzung eines Dienstrads übrigens komplett steuerfrei; Ausnahme: die schnellen S-Pedelecs.

Um in den Genuß eines Dienstrads,
neudeutsch Job-Bike zu kommen, ist der einfachste Weg das Leasing über den Arbeitgeber. Davon profitieren beide Seiten: Wie bei der Nutzung eines Firmenwagens hat der Arbeitnehmer auch mit einem Fahrrad, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, steuerliche Vorteile.

Und der Arbeitgeber? „Wie der Dienstwagen ist auch das Dienstrad eine attraktive Form der Mitarbeiter-Motivation“, sagt Holger Tumat von „LeaseRad“, einem der Haupt-Initiatoren der steuerlichen Neuregelung: „Und vom durchweg positiven Image des Fahrrads können Unternehmen zudem in ihrer Außenwirkung profitieren.“

Dank spezialisierter Dienstleister wie „JobRad“,
„mein-dienstrad.de“ oder „EuroRad“ (ein Überblick zu den Anbietern am Ende des Artikels) ist die kompliziert wirkende Abwicklung eines Dienstrad-Leasings eigentlich recht einfach. „Das Job-Bike ist erwachsen geworden“, meint Uli Prediger, Geschäftsführer von „JobRad“: „Bei vielen Unternehmen gehören Diensträder mittlerweile fast selbstverständlich dazu, viele weitere haben das in Planung.“

Vor jedem Dienstrad steht die Frage: Wer bezahlt? Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich die Kosten teilen, sie können das Rad aber auch jeweils komplett finanzieren. Übernimmt der Angestellte die Kosten, wird ein Teil seines Brutto-Gehalts für die monatliche Leasing-Gebühr abgezweigt. Damit wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Entgelts in eine Sachleistung um, und muss dafür keine Steuern bezahlen.

„Besonders reizvoll ist dieser Umstand für Angestellte,
die ohnehin mit einem neuen Rad liebäugeln. Ihnen spendiert der Staat gewissermaßen einen Teil des Kaufpreises“, erklärt Gunnar Fehlau, Leiter des pressedienst-fahrrad. Der Angestellte muss lediglich ein viertel Prozent des auf volle einhundert Euro abgerundeten Kaufpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das firmeneigene Fahrrad auch privat nutzen will.

Für die private Nutzung entsteht dem Angestellten ein geldwerter Vorteil, der monatlich mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern ist.  Das heißt, der Mitarbeiter muss bei einem angenommenen Kaufpreis von 3000 Euro ein Viertel davon, abgerundet auf volle Hundert, also 700 Euro/ 1 % = 7 Euro pro Monat versteuern

Verschiedenen Anbietern zufolge beträgt die Ersparnis
für Arbeitnehmer beim Leasing gegenüber dem Kauf eines E-Bikes zwischen 20 und 40 Prozent, je nach Kaufpreis – je teurer das Rad, umso höher die Ersparnis. Der Arbeitgeber spart einen entsprechenden Anteil zur Sozialversicherung (also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung), auch hier abhängig vom Radpreis; zudem kann er Rad-Anschaffung und laufende Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

In den - bei den meisten Anbieten online erstellbaren - Berechnungen der Kostenvorteile lauert allerdings eine Stolperschwelle, die es vorab zu klären gilt: Der Restwert des Rads nach Ende der in der Regel dreijährigen Vertragslaufzeit wird meist mit zehn Prozent, manchmal sogar mit nur fünf oder vier Prozent kalkuliert. Das macht die Gesamtrechnung attraktiv – wird aber nicht mehr von allen Finanzämtern so akzeptiert.

In Nordrhein-Westfalen etwa hat die Oberfinanzdirektion
einen (realistischeren) Restwert von 40 Prozent (nach drei Jahren Laufzeit) festgesetzt. Die Differenz zwischen dem vertraglichen Restwert und diesen 40 Prozent muss dann als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Da können bis zu über einem Drittel des Kaufpreis anfallen: Bei einem 2500-Euro-Rad sind nochmal rund 350 Euro nachzuzahlen. Damit schrumpft der Kostenvorteil durch das Leasing deutlich, unter Umständen auf nur noch wenige Prozent. Erkundigen Sie sich also vor Vertragsabschluss bei Ihrem zuständigen Finanzamt, wie mit dem Restwert des Dienstrads steuerlich umgegangen wird.

Weiter wichtig: Steht im Vertrag der Arbeitgeber
als Leasing-Nehmer, der Mitarbeiter zahlt aber alle Kosten, gilt das E-Bike nicht als Dienstrad. Der Fiskus beurteilt dies dann so, als wäre der Leasing-Vertrag mit dem Arbeitnehmer geschlossen. Der Arbeitgeber muss also für einen steuerlich wirksamen Leasing-Vertrag zumindest einen Teil der Kosten tragen, zum Beispiel die Versicherung oder Wartung und Reparaturen.

Ebenfalls zu beachten: Ein schnelles Pedelec bis 45 Stundenkilometer gilt als Kraftfahrzeug, und wird steuerlich wie ein Dienstwagen behandelt. Mit einem solchen „Dienstkraftrad“ müssen zur 0,25-%-Abschreibung die Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort als geldwerter Vorteil versteuert werden, mit 0,03 Prozent des Kaufpreises je Kilometer.

“Welches Rad in den Fuhrpark kommt,
wird am besten zwischen Arbeitgeber und Angestellten ausgehandelt. „Das letzte Wort hat dabei zwar der Chef, üblicherweise gibt er aber nur einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Angestellte sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann“, sagt Heiko Müller, Geschäftsführer von Riese und Müller:

„Jedoch werden in einer Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht selten Einschränkungen aufgenommen, die etwa die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad untersagen“, gibt Müller zu bedenken, wenn etwa sportliche E-Mountainbikes angeschafft werden sollen.

Das Dienstwagen-Privileg ist übrigens
nicht die einzige Form, bei der die öffentliche Hand Fahrradkäufern finanziell unter die Arme greift: In einigen Kommunen, etwa in München und Wien, wird der Kauf eines Lastenfahrrads finanziell unterstützt.

Wer etwa in der bayerischen Landeshauptstadt als Gewerbetreibender seinen Firmen-Fuhrpark um ein E-Bike erweitert, bekommt dafür aus dem städtischen Förderprogramm für E-Mobilität eine Prämie von bis zu 500 Euro, bei einem E-Lastenrad sogar bis zu 1000 Euro - unabhängig davon, ob das Fahrrad gekauft oder geleast wird. Das gilt bei E-Lastenrädern übrigens auch für Privatpersonen.

 
Weitere Informationen

Bike-Leasing-Dienstleister – ein Überblick
JobRad
Das Unternehmen aus Freiburg ist einer der Bike-Leasing-Pioniere in Deutschland. Die Frage: Wieviel spare ich mit einem Leasing-Modell? wird auf jobrad.org schnell beantwortet. Auch für Arbeitgeber gibt es viele Informationen zu den Möglichkeiten des Rad-Leasings.
EuroRad
Die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft (ZEG), die Marken wie Bulls, Kettler und Hercules im Programm hat, hat seit kurzem eine eigene Lease-Plattform: Eurorad Bike-Leasing. Mit dem Online-Kalkulator (unter eurorad.de) wird mit neun Angaben die individuelle Leasing-Rate und der Kostenvorteil durch eine Gehaltsumwandlung dargestellt.
Lease a Bike
Ein Programm der Derby-Cycle-Gruppe (Focus, Kalkhoff, Raleigh, Univega). Neben dem bekannten Muster-Rechner gibt es bei lease-a-bike.de ein Online-Tool, um das passende Dienstrad zu finden.
Mein Leasing-Rad
Eine Kooperation des Fahrrad-Anbieters Hartje mit dem Dienstleister „Baron Mobility Services“, um die Fahrräder seiner Marken (Contoura, Victoria, Conway, i:Sy, Tern) auch zum Leasing anzubieten. Mit Vorteils-Rechner und vielen weiteren Infos unter mein-leasingrad.de
Weitere Anbieter
LeaseRad, Leasing E-Bike, Mein Dienstrad, Company-Bike-Solutions, E-Bike Company, businessbike.de

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