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30.06.2016 | Radfahren birgt Risiken: Allein die Teilnahme am Straßenverkehr mit PKWs und LKWs stellt eine Gefahrensituation dar, dazu die Sorge um das Equipment. Damit Unfälle oder Diebstähle nicht über die ohnehin unerfreulichen Konsequenzen hinaus zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, sollten Radfahrer einen ausreichenden Versicherungsschutz haben.
Das Minimum: die private Haftpflichtversicherung
Ungeachtet der Gefahren durch motorisierte Verkehrsteilnehmer liegt die Schuld bei Unfällen manchmal auch beim Radfahrern selbst. Das ist schlimm genug, wenn bei einem Alleinunfall der einzige Geschädigte der Radler selbst ist.
Schwerwiegender wird es jedoch, wenn andere in Mitleidenschaft gezogen werden. Nicht selten sind derartige, oft schwere Fahrradunfälle auf ein Fehlverhalten der Radfahrer zurückzuführen – sei es wegen Fahrens auf der falschen Straßenseite, Missachten der Vorfahrt, oder bei falschem Abbiegen.
Selbst wenn Radfahrer unter sich sind, kann der Sturz
eines Kollegen mitverschuldet werden - eine Gefahr, die immer mitfährt.
Da sich Unfälle aber bei aller gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausschließen lassen, sollten sich Radfahrer vor eventuellen finanziellen wie rechtlichen Folgen unbedingt schützen.
Das empfehlenswerte Minimum an Versicherungsschutz ist die private Haftpflichtversicherung. Sie ist schon deshalb so wichtig, weil sie Personen- und Sachschäden an Dritten sowie an deren Eigentum abdeckt.
Das heißt, die Versicherung springt in einer Vielzahl von Fällen ein, etwa
bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall, schlimmstenfalls sogar Bestattungskosten,
bei Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, Mietsachschäden, sowie
bei Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden,
die in Folge eines mitverschuldeten Unfalls entstehen.
Gleichzeitig bietet die Haftpflichtversicherung dem Versicherten
Schutz vor unbegründeten Schadensersatzansprüchen – die werden vor der Kostenübernahme nämlich geprüft und abgewiesen, wenn sie der Versicherungsgesellschaft als ungerechtfertigt erscheinen. Die Versicherten profitieren dabei gegebenenfalls sogar von den anzuwendenden Rechtsmitteln in solchen Streitfällen.
Wichtig zu beachten beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist allerdings, dass sie eine radsportliche Betätigung, inklusive der Teilnahme an Radrennen einschließt. Daneben ist eine ausreichend hohe Deckungssumme erforderlich, da die Schadensersatzforderungen gerade bei Personenschäden sehr schnell sehr hoch ausfallen können.
Sicher hin und zurück: die Unfallversicherung
Zudem ist es empfehlenswert, auch für die eigene Person geeignete Vorsorge zu ergreifen - beispielsweise die Absicherung gegen die Folgen von Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit (bzw. auf dem Heimweg) passieren. Eine private Unfallversicherung ist deswegen sinnvoll, weil ihr gesetzliches Pendant nur innerhalb eines sehr begrenzten Bereichs zur Anwendung kommt.
Das heißt konkret: Bei Unfallfolgen aus einem Sturz auf dem direkten Weg zur Arbeit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung durch den Arzt, und für die Rehabilitationsmaßnahmen. Kommt es zu einer dauerhaften Schädigung, zahlt sie zudem eine monatliche Rente, die vom Alter und dem Grad der Invalidität abhängig ist.
Das Problem: Es reicht schon eine geringe Abweichung
von der direkten Route, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu verlieren. Was genau unter dem „unmittelbaren Weg“ zu verstehen ist, obliegt auch dem Arbeitnehmer – man kann nämlich zwischen dem zeitlich oder dem geografisch kürzesten Weg wählen.
Der Faktor Zeit spielt auch hinsichtlich der Wirkdauer des Versicherungsschutzes eine Rolle: So kann es sein, dass Unfälle, die deutlich nach dem offiziellen Arbeitsende geschehen, nicht mehr von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Der Grund liegt in der Annahme, dass der Betroffene eben nicht mehr auf dem mit seiner betrieblichen (und versicherten) Tätigkeit zusammenhängenden Weg unterwegs war.
Die Folgen des erloschenen Versicherungsschutzes
können für den Geschädigten erheblich sein. Abgesehen von der finanziellen Unterstützung der Krankenversicherung für die akute Behandlung sind alle sonstigen Folgekosten vom Betroffenen selbst zu tragen.
Mit einer privaten Unfallversicherung hingegen können mögliche unfallbedingte Einkommensverluste, oder Kosten für eventuell notwendig gewordene behindertengerechte Umbauten kompensiert werden.
Als Alternative oder Ergänzung kommt eventuell eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage – damit kann im schlimmsten Fall eine existenzielle Finanznot abgewendet werden.
Schutz fürs Fahrrad: die Hausratversicherung
Neben der Absicherung gegen Schäden, die man selbst verursacht oder die einem selbst zustoßen, ist es gerade für Rennradbesitzer mit hochwertigem Equipment empfehlenswert, eine entsprechende Versicherung zu haben. Wobei eine Hausratversicherung in den meisten Fällen einen beträchtlichen Teil des materiellen Besitzes absichert.
Anders als bei der Privathaftpflichtversicherung sind mit einer solchen Versicherung Schäden an der eigenen Einrichtung und Haushaltsgegenständen abgedeckt. Zu den Beschädigungsursachen, für die die Hausratversicherung eintritt, zählen: Brand, Explosion oder Implosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, eines Teil oder der Ladung, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, sowie Raub oder versuchter Raub.
Im Normalfall ist der Umfang der Hausrats-Police also ausreichend,
um das Fahrrad gegen die wahrscheinlichsten Schädigungen zu schützen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Rad in der Wohnung oder in einem abgeschlossenen Keller abgestellt werden kann – dann kann sogar auf einen expliziten Hinweis in der Police verzichtet werden. Das Fahrrad wird dann versicherungstechnisch wie jeder andere Haushaltsgegenstand behandelt.
Anders verhält es sich aber unter Umständen, wenn das nicht gewährleistet ist - das Fahrrad also womöglich in einem leicht zugänglichen Hof, oder sogar an der Straße steht. Der Diebstahlschutz außerhalb der Wohnung gehört, wenn auch in geringem Umfang, zum Grundschutz der Hausratversicherung.
Es ist es jedoch möglich, einen zusätzlichen Fahrradschutz
für eines oder mehrere Räder im Hausratversicherungsvertrag aufzunehmen, mit entsprechenden Zusatzkosten.
Das ist mit meist immer noch günstiger, als eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen.
Die ist selbstverständlich eine Option, lohnt sich allerdings nur unter bestimmten Umständen. Beispielsweise kann das Fahrrad außerhalb der Wohnung in einer bestimmten prozentualen Höhe des Gesamtwerts des Hausrats versichert werden. So ist bei einem Satz von einem Prozent, und einem Haushalt mit einem Wert von 50 000 Euro ein Fahrrad im Wert von 500 Euro gegen Diebstahl versichert.
Für hochwertige Rennräder wird das kaum ausreichen,
zumal es in den meisten Fällen eine Obergrenze von fünf Prozent bei der Hausratversicherung besteht. Die relevanten Fragen, die es daher vor Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung zu klären gilt, lauten:
Wie hoch ist der Wert des Rads zu veranschlagen, und bis zu welcher Summe soll es versichert werden?
Wie müsste das Rad abgeschlossen sein, damit der Versicherer im Fall des Verlusts zahlt: Reicht ein Rahmenschloss, oder muss es ein separates Schloss sein? Ist das Abschließen an sich ausreichend für den Versicherungsschutz, oder muss es außerdem an einem festen Gegenstand (etwa einem Laternenpfahl, einem Gitter etc.) angeschlossen werden?
Weiter ist zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Leistungen
natürlich Unterschiede zwischen der Hausrat- und der Fahrrad-Versicherung bestehen. So übernimmt letztere auch Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze – was allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Für alle, die sich bislang mit einer Hausratversicherung zum Schutz des Fahrrads begnügt haben, gibt es eine gute Nachricht: Die sogenannte Nachtzeitklausel ist nicht länger Bestandteil aktueller Versicherungsverträge: Statt eines zeitlich begrenzten besteht seit letztem Sommer ein Rund-um-die-Uhr-Schutz gegen Diebstahl.
Zusammengefasst: Unfall- und Diebstahls-Gefahr machen
den Abschluss verschiedener Versicherungen für Rennradfahrer bedenkenswert. Praktischerweise gehören mit der Haftpflicht- und der Hausrat-Versicherung gleich zwei Modelle dazu, die sich auch jenseits des Radsports zur persönlichen Absicherung anbieten. Beide bieten zudem die Möglichkeit, das Hobby explizit zum Bestandteil der vertraglichen Regelungen zu machen.
Für ein Mehr an Sicherheit besteht darüber hinaus die Option, die eigene Person mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen schwerwiegendere Folgen, und das Fahrrad mit einer speziellen Fahrradversicherung in einem größeren Leistungsumfang abzusichern – wenn es denn gewünscht wird.
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