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30.10.2019 | (rsn) - Die Stadt Düsseldorf muss den Vertrag, der zwischen der Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens und der französischen Amaury Sport Organisation im Zuge es Tour de France-Starts 2017 geschlossen wurde, nun doch herausgeben. So entschied das Verwaltungsgericht, nachdem der Journalist Ralf Meutgens seinen verweigerten Anspruch auf Auskunft eingeklagt hatte. Das Gericht entschied zu Gunsten Meutgens, dem nun eine Kopie des Vertrages übermittelt werden muss.
Düsseldorf, so formuliert es die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes, hat sich zu Unrecht geweigert, den anlässlich der Tour de France 2017 mit der französischen Gesellschaft Amaury Sport Organisation (A.S.O.) geschlossenen Vertrag offenzulegen. Meutgens wurde bislang das Recht auf Auskunft verweigert, da sich die Stadt auf Geheimhaltungsinteresse berief.
Der Pressemeldung des Verwaltungsgerichtes zufolge konnte Düsseldorf dem Gericht nicht ausreichend erläutern, dass der Vertrag Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der A.S.O. enthalte. Auch könne man sich nicht auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der A.S.O. berufen. Durch eine solche Vereinbarung dürfe die Stadt den umfassenden Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Nordrhein-Westfalen nicht einschränken.
Ausgaben deutlich höher als kalkuliert
Zudem erkannte das Gericht, dass die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse an der Offenlegung des Vertrages habe, besonders weil die Durchführung und Finanzierung des Grand Départ im Rahmen der Tour de France 2017 in Düsseldorf bereits kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert worden sei. Gegen das Urteil kann die Stadt Düsseldorf beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.
Nach Rechnungsabschluss blieb vom Tour-Start 2017 ein dickes Minus von 7,8 Millionen Euro übrig. Zwar war diese Differenz schon bei der Bewerbung angekündigt, allerdings veränderten sich die Ausgaben von kalkulierten elf auf 15,9 Millionen Euro. Vor allem Sicherheitsvorkehrungen und Verkehrskosten hatten das Budget erhöht, zudem hatte sich die Stadt bei den Kosten und Einnahmen der VIP-Betreuung und der Hospitality verkalkuliert.
"Es kann keinen Geheimvertrag geben"
Für Meutgens ging es, so erklärte er gegenüber dem Deutschlandfunk, vor allem darum, dass bei der Verwendung von Steuermitteln keine Geheimverträge mit einem Organisator, in dem Fall der französischen Amaury Sports Organisation, geschlossen werden dürfen, sondern diese einsehbar sein müssen.
"Es kann keinen Geheimvertrag geben, wenn kommunale Mittel, also Steuergelder verwendet werden", erklärte er. Im Zuge der Ankündigung des Grand Depart 2017 begann er mit seinen Recherchen und behandelte das Thema, dass das geplante Budget für die Austragung des Tour-Auftakts zu gering eingeschätzt wurde. Einen genauen Einblick in die Verträge konnte er aber nicht einsehen, da ihm dies die Stadt mit Hinweis auf das Geheimhaltungsinteresse verweigerte. Mit Unterstützung des Deutschen Journalistenverbandes verklagte Meutgens die Stadt und bekam in erster Instanz nun recht.
Präzedenzfall auch für Fußball-EM und Olympia?
Welche Informationen und welche Inhalte der Vertrag zwischen der ASO und der Stadt Düsseldorf beinhaltet, kann nun Meutgens einsehen. Er selbst war bei der Verhandlung anwesend und zeigte sich überrascht von der Deutlichkeit der Entscheidung: "Meiner Meinung nach ist das nun ein Präzedenzfall für alle sportlichen Großveranstaltungen in Deutschland", so Meutgens.
Immerhin erwägt Nordrhein-Westfalen eine Bewerbung für Olympische Spiele, und 2024 veranstaltet Deutschland die Fußball-Europameisterschaften. Auch hier könnten Geheimverträge mit den Verbänden existieren, die nun aufgrund der Urteilssprechung in Düsseldorf zugängig gemacht werden müssten.
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